Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ attraktiver für Unternehmen

Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ attraktiver für Unternehmen

Die neue Richtlinie für das Programm „Energieberatung im Mittelstand“, die am 1.1.2015 in Kraft tritt, ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die neue Richtlinie hebt den Zuschusshöchstbetrag für die Energieberatungen auf 8.000 Euro an. Erstmals kann auch eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch den Energieberater und ein Konzept zur Nutzung von Abwärme gefördert werden. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot mit einem Höchstbetrag von 800 Euro.\r\n\r\nUm einen höheren Beratungsstandard sicherzustellen, werden zukünftig nur noch Energieberatungen gefördert, die den Anforderungen an „Audits“ nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Die Durchführung wird künftig nicht mehr bei der KfW, sondern beim BAFA liegen, wo online ein Antrag gestellt werden kann.\r\n\r\nIn den Jahren 2008-2013 wurden im Rahmen des Programms „Energieberatung im Mittelstand“ bereits etwa 17.000 Unternehmen beraten. Aus der Beratung induzierte Investitionen belaufen sich auf 0,7 bis 1,4 Milliarden Euro und haben zu Energieeinsparungen von 1,5 bis 2,7 TWh geführt.\r\n\r\nPressemitteilung des BMWi v. 13.11.2014\r\n\r\n 

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