Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 8. Juli 2014 (siehe Pressemitteilungen Nr. 43/2014 vom 7. Mai 2014 und Nr. 53/2014 vom 12. Juni 2014) am Mittwoch, 17. Dezember 2014, 10.00 Uhr, sein Urteil verkünden.
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