Archiv 23. Juni 2015

18.06.2015 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Das BilRUG wurde im Bundestag verabschiedet. Wichtigste Änderungen der größten HGB-Reform seit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz sind u.a.: die rückwirkend bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen, anwendbaren, erhöhten Schwellenwerte der Größenklassen die Streichung der außerordentlichen Posten in der GuV-Gliederung, dafür aber postenweise Nennung (im Regierungsentwurf wurde noch eine Erläuterung gefordert) von Betrag und Art im Anhang (§ 275 und § 285 Nr. 31 HGB-BilRUG) die Festlegung der Nutzungsdauer für Geschäfts- oder Firmenwert, bei denen keine verlässliche Schätzung vorgenommen werden kann, von 10 Jahre (§ 253 Abs. 3 HGB-BilRUG) die Einführung einer Ausschüttungssperre für phasengleich vereinnahmte Beteiligungserträge nach § 272 Abs. 5 HGB-BilRUG erweiterte Angabepflichten im Anhang und Konzernanhang eine Erweiterung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 1 HGB-BilRUG) eine Neuformulierung der Offenlegungsvorschriften, was insbesondere dazu führt, dass zukünftig alle offenlegungspflichtigen Unterlagen innerhalb von 12 Monaten zur Bekanntmachung beim Bundesanzeiger eingereicht sein müssen (§ 325 HGB-BilRUG)

15.06.2015 Fristen gelten auch während des Poststreiks

Durch den Poststreik gibt es keine Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen! Auch bei der Zustellung von Steuerbescheiden kann es zu bösen Überraschungen kommen. Auch während des Streiks gilt grundsätzlich die Fiktion, dass Bescheide drei Tage nach dem Datum des Bescheids dem Empfänger zugestellt sind. Aber: Kann in einem solchen Fall die verspätete Zustellung glaubhaft gemacht werden, so beginnt die Frist erst mit dem Tag des tatsächlichen Posteingangs. Was tun, wenn der Bescheid später eingeht: Vermerken Sie deshalb das Datum des tatsächlichen Posteingangs auf dem Steuerbescheid! Auf der Internetseite der Deutschen Post (www.deutschepost.de/de/s/streikinfos.html) findet man die Information, ob es im Bereich des Absenders eines Briefes oder/und im Bereich des Empfängers zu Verzögerungen kommen kann. Drucken Sie diese aus, um die Verspätung später glaubhaft machten zu können.