18.06.2015 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

18.06.2015 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Das BilRUG wurde im Bundestag verabschiedet. Wichtigste Änderungen der größten HGB-Reform seit dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz sind u.a.: die rückwirkend bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen, anwendbaren, erhöhten Schwellenwerte der Größenklassen die Streichung der außerordentlichen Posten in der GuV-Gliederung, dafür aber postenweise Nennung (im Regierungsentwurf wurde noch eine Erläuterung gefordert) von Betrag und Art im Anhang (§ 275 und § 285 Nr. 31 HGB-BilRUG) die Festlegung der Nutzungsdauer für Geschäfts- oder Firmenwert, bei denen keine verlässliche Schätzung vorgenommen werden kann, von 10 Jahre (§ 253 Abs. 3 HGB-BilRUG) die Einführung einer Ausschüttungssperre für phasengleich vereinnahmte Beteiligungserträge nach § 272 Abs. 5 HGB-BilRUG erweiterte Angabepflichten im Anhang und Konzernanhang eine Erweiterung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 1 HGB-BilRUG) eine Neuformulierung der Offenlegungsvorschriften, was insbesondere dazu führt, dass zukünftig alle offenlegungspflichtigen Unterlagen innerhalb von 12 Monaten zur Bekanntmachung beim Bundesanzeiger eingereicht sein müssen (§ 325 HGB-BilRUG)

Kommentare sind geschlossen.