15.06.2015 Fristen gelten auch während des Poststreiks

15.06.2015 Fristen gelten auch während des Poststreiks

Durch den Poststreik gibt es keine Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen! Auch bei der Zustellung von Steuerbescheiden kann es zu bösen Überraschungen kommen. Auch während des Streiks gilt grundsätzlich die Fiktion, dass Bescheide drei Tage nach dem Datum des Bescheids dem Empfänger zugestellt sind. Aber: Kann in einem solchen Fall die verspätete Zustellung glaubhaft gemacht werden, so beginnt die Frist erst mit dem Tag des tatsächlichen Posteingangs. Was tun, wenn der Bescheid später eingeht: Vermerken Sie deshalb das Datum des tatsächlichen Posteingangs auf dem Steuerbescheid! Auf der Internetseite der Deutschen Post (www.deutschepost.de/de/s/streikinfos.html) findet man die Information, ob es im Bereich des Absenders eines Briefes oder/und im Bereich des Empfängers zu Verzögerungen kommen kann. Drucken Sie diese aus, um die Verspätung später glaubhaft machten zu können.

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